Bundesurlaubsgesetz (BUrIG) in seiner ursprünglichen Fassung von 1963, mit späteren Änderungen bestimmt, daß jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Daneben gibt es eine Reihe gesetzlicher Vorschriften, die den Urlaubsanspruch für einzelne Gruppen von Arbeitnehmern gesondert regeln, insbesondere das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Schwerbehindertengesetz und das Mutterschutzgesetz.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrIG) regelt die Einzelheiten des Urlaubsanspruchs und der Urlaubsdauer. Abweichungen vom Gesetz zugunsten des Arbeitnehmers sind normalerweise in den Tarifverträgen der einzelnen Wirtschaftsbereiche vereinbart. Diese Tarifverträge enthalten eine weitgehende Verbesserung im Vergleich zu den Mindestvorschriften im Gesetz, insbesondere was die Länge des Urlaubs und die Höhe des Urlaubsgeldes betrifft.
Bundesurlaubsgesetz (BUrIG)
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