Definition Controllerbericht
Der Controllerbericht umfasst die Erstellung und Weiterleitung bereichsübergreifender Darstellungen von komplexen betrieblichen Sachverhalten. Sein Zweck liegt darin, Führungskräften des Unternehmens steuerungsrelevante Informationen bereitzustellen.
Dabei hat er in Übereinstimmung zu bringen:
Informationsbedarf
Den Informationsbedarf als die Art, Menge und Beschaffenheit von Informationen, die Führungskräfte objektiv zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Informationsnachfrage
Die Informationsnachfrage, die von den Führungskräften erfolgt und subjektiv geprägt ist, weil der Informationsbedarf sich entwicklungsbedingt ständig wandelt bzw. die Informationsbeschaffungsmöglichkeiten nicht überschaubar sind.
Das Informationsangebot, das die Art, Menge und Beschaffenheit der zu einem Zeitpunkt verfügbaren Informationen darstellt.
Die Bereitstellung steuerungsrelevanter Informationen ist umso schwieriger, je komplexer die Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle sind. Er kann diesem Zweck gerecht werden, wenn der Controllerbericht folgenden Anforderungen genügt:
- sachlich und objektiv abgefasst ist
- eindeutig definierte, unmissverständliche Begriffe und Daten enthält
- vollständig, aussagekräftig, zutreffend, aktuell, genau ist
- rechtzeitig zu bestimmten Terminen vorliegt
- einfach und klar, so knapp wie möglich und ausführlich wie nötig ist
- verständlich aufbereitet ist (z. B. nicht ausschließlich für Statistiker)
- empfängergerecht abgefasst ist.