Generelles Controllinginstrument ist das reformierte öffentliche Rechnungswesen (Neues Kommunales Rechnungswesen) mit seinen einzelnen Modulen und deren Ausrichtung auf die öffentlichen Formalziele Effektivität, Effizienz und Kostenwirtschaftlichkeit (Controlling in öffentlichen Verwaltungen).
Dabei kann unterschieden werden zwischen funktions- und bereichsübergreifenden Controllinginstrumenten und spezifischen isoliert auf eine einzelne Führungsfunktion ausgerichteten Controllinginstrumenten. Zur ersten Kategorie zählen insb.:
⦁ Zielsysteme, einschließlich Systeme der Aufgabenkritik,
⦁ Produktkataloge,
⦁ Indikatoren- und Kennzahlensysteme,
⦁ Budgetierung und Systeme der Budgetvorgabe (Budget öffentlicher Verwaltungen),
⦁ Lenkungspreissysteme,
⦁ Bürgerinformationssysteme und
⦁ Gesamtkonzeption des E-Government.
Zu den spezifischen Informations- und Controllinginstrumenten zählen vor allem:
⦁ Informationsbedarfsanalysen,
⦁ Kosten-/Leistungsrechnungen in ihren verschiedenen Ausprägungen und Konzepten wie etwa Plankostenrechnung, relative Einzelkostenrechnung, Prozesskostenrechnung, Target Costing,
⦁ Entscheidungs-/ Investitionsrechnungen bei Mehrfachzielsetzungen und
⦁ Berichtssysteme.