Deferred Compensation

Mit Deferred Compensation oder aufgeschobener Vergütung wird die Umwandlung von Arbeitslohn in Versorgungsbezüge bezeichnet (Personalwirtschaft im Steuerrecht). Die Finanzierung dieser zusätzlichen Altersversorgung (Altersversorgung im Steuerrecht, betriebliche) erfolgt dabei regelmäßig durch Verzicht des Arbeitnehmers auf Teile seines zukünftigen Gehalts.

Die umgewandelten Gehaltsbestandteile werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen in vertragliche Versorgungsleistungen umgerechnet (Pensionsrückstellungen). Zielsetzung von Deferred Compensation-Vereinbarungen ist neben personalwirtschaftlichen Überlegungen die Verlagerung von Gehaltsbestandteilen in die Zeit des Ruhestandes.

Steuerlich fließen Leistungen aus der Deferred Compensation-Zusatzversorgung erst im Zeitpunkt der Auszahlung zu. Der Mitarbeiter erzielt aufgrund von Progressionswirkungen regelmäßig einen Steuervorteil. Für den Arbeitgeber ergeben sich Zins- und Liquiditätsvorteile im Rahmen der Innenfinanzierung (Innenfinanzierung im Steuerrecht).


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