Die degressive Abschreibung ist eine Berechnungsweise für den Wertverlust von Anlagevermögen in Unternehmen – auch Absetzung für Abnutzung genannt (AfA).
Kauft man in einem Unternehmen ein Wirtschaftsgut, so kann man die Anschaffungskosten absetzen. Der Abschreibungsbetrag wird dabei mit jedem Nutzungsjahr geringer, da man jedes Jahr denselben Prozentsatz vom Restwert abschreibt. Bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 31.12.2005 angeschafft wurden, beträgt der Satz aktuell 30%.
Das Gegenteil der degressiven Abschreibung ist die lineare Abschreibung, bei der jedes Jahr der gleiche Absolutbetrag vom Restwert abgezogen wird.