Bei der Devisenbewirtschaftung (Devisenzwangswirtschaft) werden die Exporteure gezwungen, ihre Erlöse an ausländischen Zahlungsmitteln an die Devisenbehörde (zum Beispiel an die Zentralbank) abzuliefern bzw. zu verkaufen.
DieIlmporteure (auch private Auslandsreisende) müssen die Zuteilung von Devisen beantragen. Die Devisen werden rationiert und nach bestimmten Gesichtspunkten den Antragstellern zugeteilt. So können die verfügbaren Devisen beispielsweise nach Importländern, Importwaren und Importdienstleistungen oder auf die verschiedenen Importfirmen anteilsmäßig verteilt werden. Für die Kreditinstitute bedeutet dies, dass sie zu ausführenden Organen der Kontrollbehörde werden. Freie Devisengeschäfte sind nicht mehr möglich.