Devisenkassageschäfte beinhalten den Austausch von verschiedenen Währungsbeträgen zum aktuellen, nominalen Kassawechselkurs, wobei die physische Lieferung der Devisen jeweils nicht später als am zweiten Geschäftstag nach Vertragsschluss erfolgt.
Das physische Settlement, d.h. die Abwicklung von Devisenkassageschäften erfolgt dann über sogenannte Working Balances, also laufende Devisenbestände der Devisenhandelsbanken bei ausländischen Referenzbanken oder Tochterunternehmen. Hierbei erhalten beide Geschäftsparteien den jeweils erworbenen Devisenbetrag gutgeschrieben und werden im Gegenzug mit dem entsprechenden Betrag der veräußerten Währung belastet.
Risiken bei Devisenkassageschäften
Im Rahmen von Devisenkassageschäften gehen die involvierten Geschäftsparteien verschiedene Risiken ein, darunter insbesondere das Wechselkursrisiko, das Settlementrisiko und das Transfer- oder Geschäftsrisiko.
Wechselkursrisiko – Das Wechselkursrisiko bezeichnet die durch die ungewisse Wechselkursentwicklung bedingte Unsicherheit des künftigen Gegenwertes ungedeckter Fremdwährungsforderungen oder -verbindlichkeiten in der heimischen Währung.
Settlementrisiko – Das Settlementrisiko hingegen beschreibt die Gefahr, dass eine der Geschäftsparteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann und der Gegenpartei daraus Nachteile entstehen.
Transfer- oder Geschäftsrisiko – Das Transfer- oder Geschäftsrisiko schließlich betrifft die Möglichkeit, dass die Geschäftsabwicklung aufgrund staatlicher Restriktionen gar nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgen kann oder einer Partei Nachteile durch die fehlerhafte Erfassung oder Abwicklung eines Devisengeschäfts entstehen.