Devisentermingeschäfte

Auch bekannt als: Devisenforwards, FX-Forward

Liegen bei einem Devisengeschäft mindestens drei Bankarbeitstage zwischen dem Vertragsschluss und dem Erfüllungszeitpunkt, sodass Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft zeitlich deutlich auseinanderfallen, so handelt es sich um ein Devisentermingeschäft.

Alle Devisentermingeschäfte werden auch als derivative Deviseninstrumente bezeichnet, da ihr Wert von einem zugrundeliegenden Basiswert abgeleitet wird, den bei Devisenderivaten stets ein bestimmter Devisenbetrag und dessen Austauschverhältnis bzw. Wechselkurs gegenüber einer Zweitwährung oder einem Fremdwährungskorb verkörpert.

Ist die Geschäftserfüllung für beide Parteien verpflichtend, so handelt es sich um ein unbedingtes oder festes Devisentermingeschäft. Wird hingegen einem der Geschäftspartner ein Wahlrecht bezüglich der Ausübung während oder zum Ende der Kontraktlaufzeit eingeräumt, so spricht man von einem bedingten Devisentermingeschäft oder einem Devisenoptionsgeschäft.

Der Handel mit Devisenderivaten findet je nach Finanzinstrument entweder außerbörslich oder auch an organisierten Terminbörsen statt.

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