Definition Dokumentenakkreditiv
Das Dokumentenakkreditiv ist eine Form des Auslandszahlungsverkehrs, bei dem die Bank eines Importeurs einem im Akkreditiv genannten Exporteur gegen Übergabe der erforderlichen Dokumente eine bestimmte Leistung verspricht.
Leistung Dokumentenakkreditiv
Diese Leistung kann z. B. in einer Zahlung durch die Importbank als eröffnende Bank bzw. durch die Exportbank als bestätigende Bank erfolgen. Je nach Ausgestaltung kann die Leistung aber auch in einer Akzeptleistung einer der beiden Banken oder in dem Ankauf der Dokumente durch die Import- bzw. Exportbank bestehen.
Rechtsgrundlage sind i.d.R. die von allen Staaten anerkannten Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA).
Nach dem Kaufvertrag zwischen Importeur und Exporteur gibt der Importeur einen Akkreditivauftrag als Geschäftsbesorgungsauftrag an die Akkreditivbank.
Arten des Akkreditivs
- Sicht- und Nachsichtakkreditiv
- Widerrufliches und unwiderrufliches Akkreditiv
- Bestätigtes und unbestätigtes Akkreditiv
- Revolvierendes und nicht revolvierendes Akkreditiv
- Gegenakkreditiv
- Vorschussakkreditiv
Inhalte des Akkreditivs
- Akkreditivbetrag und Währung
- Dokumentation des Akkreditivs
- Art, Menge und Preis der Ware
- Lieferbedingungen</li
- Verladefrist
- Laufzeit des Akkreditivs