Dokumenteninkasso

Definition Dokumenteninkasso

Das Dokumenteninkasso ist eine Form des Zahlungsverkehrs im Außenhandel. Es umfasst u. a. die Einziehung von Dokumenten bzw. Wechseln, die auf zwei Arten möglich ist:

Zahlungsinkasso

Beim Zahlungsinkasso beauftragt der Exporteur seine Hausbank, den Gegenwert für die eingereichten Dokumente vom Zahlungspflichtigen einzuziehen bzw. durch eine Bank in dessen Land einziehen zu lassen.

Wechselinkasso

Beim Wechselinkasso werden gegen Akzeptleistung des Importeurs diesem die Dokumente ausgehändigt und am Verfalltag wird ihm der Wechsel präsentiert. Die Bank haftet dabei allerdings nicht für die Richtigkeit der Dokumente oder deren Einlösung. Sie darf jedoch die Dokumente nicht vor der Zahlung oder Akzeptleistung aushändigen.

Die Bank bestätigt dem Exporteur die Erteilung des Inkassoauftrags und sendet ihn dann mit den nötigen Weisungen an die betreffende Korrespondenzbank im Ausland.

Merkmale für beide Formen des Dokumenteninkassos sind:

  • Zug-um-Zug-Geschäft, wobei der Exporteur die Ware gegen Dokumente aushändigt
  • Einschaltung von Kreditinstituten zur Zahlungsabwicklung
  • Geschäftsbesorgungsauftrag des Exporteurs gem. § 675 BGB
  • Zahlungs- und Erfüllungsort liegen im Bestimmungsland der Ware.

Das Risiko liegt für den Importeur in der Bezahlung der Ware vor der Besichtigung und Überprüfung. Für den Exporteur liegt das Risiko in der Aufnahmeverweigerung oder Aufnahmeverspätung der Dokumente. Wird die Ware nicht durch ein Warenpapier, z. B. Ladeschein, verkörpert, lehnen die Banken id.R. einen Inkassoauftrag ab. Deshalb wird meistens ein Dokumentenakkreditiv empfohlen.

War die Erklärung zu "Dokumenteninkasso" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu