Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung findet Anwendung, wenn ein einziger Sachverhalt doppelt oder mehrfach vergleichbaren Steuern unterliegt. Eine Doppelbesteuerung kommt besonders häufig vor bei der Transferierung von Einkünften, z.B. von Gewinnen aus dem Land der Einkünfteentstehung in ein anderes Land. Hier kann es nach dem Prinzip der Besteuerung des Welteinkommens in beiden Staaten zu einer Besteuerung dieser Einkünfte mit Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer kommen. Auch das Vermögen, das dieser Einkünfteerzielung dient, kann in beiden Staaten einer Vermögensteuer unterworfen werden. Derzeit wird in der Bundesrepublik Deutschland allerdings keine Vermögensteuer erhoben. Bei Schenkungen oder Erbanfällen kann Erbschaft- oder Schenkungsteuer doppelt entstehen. Zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung im transnationalen Bereich haben viele Staaten miteinander Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

Eine doppelte oder mehrfache Belastung mit Umsatzsteuer tritt grundsätzlich bei Umsätzen in den Ländern nicht ein, die das Mehrwertsteuersystem eingeführt haben. Insbesondere in den EG-Staaten führen grenzüberschreitende Umsätze nur zu einer einfachen Umsatzsteuerbelastung. Der Grund liegt darin, dass bei grenzüberschreitenden Umsätzen die Güter in dem exportierenden Land von der Umsatzsteuer entlastet und in dem importierenden Land mit Umsatzsteuer belastet werden.

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