Doppelbesteuerung liegt vor, wenn derselbe Steuergegenstand in zwei oder mehreren Staaten für denselben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuert wird. Die Besteuerung überschneidet sich, weil der eine Staat das Gesamteinkommen des ansässigen Steuerpflichtigen besteuert (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) und der andere Staat die Einkünfte, die aus seinem Inland stammen, auch bei nicht ansässigen Personen besteuert (beschränkte Einkommensteuerpflicht Auslandstätigkeit).
Die Doppelbesteuerung wird insbesondere durch die zwischen zwei Vertragsstaaten abgeschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) vermieden. Der jeweilige Stand der DBA wird von Zeit zu Zeit im BStBI I veröffentlicht.