Zum Eintritt der Drittschuldnerhaftung kommt es, wenn ein Arbeitnehmer durch das Verschulden einer dritten Person arbeitsunfähig wird. Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters können beispielsweise eine unverschuldete Beteiligung an einer Schlägerei oder einen Autounfall sein.
Der Arbeitgeber hat dabei die Möglichkeit die Person, welche die Arbeitsunfähig verursacht hat, auf Entschädigung zu verklagen. Im Falle einer erfolgreichen Klage, könnte diese Person zur Lohnfortzahlungen oder für die Zahlung der Kosten zur Überbrückung des Arbeitsausfalls verurteilt werden.
Zusammenfassung
- eine dritte Person trägt Schuld an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters
- der Arbeitgeber des Mitarbeiters kann den Dritten auf Schadensersatz verklagen