Der Sachverständigen-Rat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung schlägt die Dual Income Tax als Instrument zur Verbesserung des Investitionsstandorts Deutschland vor. Die Dual Income Tax sieht eine Zweiteilung der Einkünfte in Arbeits- und Kapitaleinkünfte vor; erstere sollen einem progressiven und letztere einem abgesenkten konstanten Steuersatz unterliegen.
Die Reform setzt primär an der Einkommensteuer an und würde die synthetische, gesamtbelastungsorientierte Einkommensteuer aufgeben (synthetische Steuer, Schedulensteuer). Der Begriff ist mehrdeutig. Er wird auch im Ausland, so z. B. in den Niederlanden und in Italien, allerdings mit unterschiedlichem Inhalt verwendet. Die Teilreformen bedürfen der Abstimmung mit dem gesamten Steuersystem, insbesondere der Abstimmung zwischen direkten und indirekten Steuern.