Durchlaufzeitverkürzung umfasst alle Maßnahmen zur Herstellung der Zulässigkeit der Produktionsterminplanung, bei denen durch folgende Möglichkeiten die Durchlaufzeiten der Aufträge (Serien) verkürzt werden:
⦁ Übergangszeitreduktion,
⦁ Überlappung und
⦁ Splitting.
1) Die Durchlaufzeit eines Auftrags setzt sich aus der eigentlichen Bearbeitungszeit und den Übergangszeiten zwischen den Arbeitsgängen zusammen, die sich aus den Wartezeiten, technologisch bedingten Liege-, Kontroll-, Nachbearbeitungs- und Transportzeiten ergibt. Die Übergangszeiten können bis zu 90% der Durchlaufzeit betragen. Eine Verkürzung der Durchlaufzeit wird daher in erster Linie über eine Verkürzung der Übergangszeit erreicht.
2) Eine Überlappung der Aufträge setzt eine offene Produktion voraus. D.h., bereits fertig bearbeitete Produkteinheiten eines Auftrags in einer Produktionsstelle werden der nächsten Produktionsstelle zur Bearbeitung zugeführt, bevor die Produktion des zugehörigen Gesamtauftrags (Gesamtloses) abgeschlossen ist.
3) Ein Splitting der Aufträge (Lose) setzt voraus, dass zur Produktion eines bestimmten Teils mehrere funktionsgleiche Aggregate zur Verfügung stehen. Der Gesamtauftrag (das Gesamtlos) wird in mehrere Teilaufträge aufgespalten und dann parallel bearbeitet. Die Reduzierung der Durchlaufzeiten muss hier allerdings mit einer Vervielfachung der Rüstkosten erkauft werden.