Das EG-Amtshilfe-Gesetz regelt den Auskunftsverkehr zwischen Behörden und Gerichten der einzelnen EU-Staaten. Die deutsche Finanzverwaltung kann nach Maßgabe des § 117 AO die Rechts- und Amtshilfe von Gerichten und Behörden anderer EU-Staaten in Anspruch nehmen um in internationalen Steuerfällen vor allem die notwendigen Tatsachen zu ermitteln.
EG-Amtshilfe-Gesetz
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