Einkaufsverband

Einkaufsverband ist der Zusammenschluß von Einzelhändlern aufgrund einer bestimmten Rechtsgrundlage zum gemeinsamen Einkauf von Waren (Einkaufsgemeinschaft, Einkaufsgenossenschaft). Einkaufsverband nehmen in der Regel zentral die Bestellungen ihrer Mitglieder entgegen und nehmen direkt oder indirekt die Warenanlieferungen vor. Meist haften die Einkaufsverband gegenüber den Lieferanten für die Rechnungswerte (sogenannte Delkredere-Haftung) und regulieren sie auch zentral.

Diese Leistungen lassen sie sich über bessere Einkaufsbedingungen bezahlen. Außerdem bieten die Einkaufsverband ihren Mitgliedern zusätzlich Serviceleistungen an, um sie gegenüber den Wettbewerbern konkurrenzfähiger zu machen. Hierzu gehören u.a die Unterstützung bei Werbemaßnahmen, ladenbauliche Beratung, Übernahme der Buchhaltung usw. Einkaufsverbände werden in der Rechtsform einer Genossenschaft geführt Ähnliche Funktionen wie ein Einkaufsverband übernehmen auch die freiwilligen Ketten.

Einkaufsverhalten ist das Verhalten, das ein Kunde beim Einkaufen zeigt. Für den Einzelhändler und den Verkäufer ist es wichtig, das Einkaufsverbände und die daraus sichtbar werdende Einstellung und Ansprüche des Kunden zu erkennen. Nur so ist es möglich, erfolgreich das Sortiment zusammenzustellen und jeden Kundentyp richtig anzusprechen.

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