Einkommen- und Unternehmensteuerreform 2001-2005

Die Bundesregierung hat in den Jahren von 2001 bis 2005 eine umfassende Steuerreform durchgeführt, die sich auf alle Steuerbürger ausgewirkt hat. Die Umsetzung der Reform ist in drei Stufen (2001, 2004 und 2005) erfolgt. Allerdings bezogen sich die Änderungen weitgehend nur auf die Ertragsteuern, insbesondere auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Die Gewerbesteuer (Gewerbesteuerreform) bleibt bestehen.

Die Bestandsteuern sowie Verkehr- und Verbrauchsteuern waren kaum von der Reform betroffen; die Ökologisierung des Steuerrechts wurde aber fortgeführt (ökologische Steuerreform). Eine Vereinfachung des Steuerrechts wird mit den Änderungen zunächst nicht erreicht. Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkungen (Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen) sind in großer Zahl eingeführt worden. Es werden positive konjunkturelle Effekte erwartet. Die Steuerreform bestand aus den folgenden Schwerpunkten:

1. Der Einkommensteuertarif wurde stufenweise gesenkt. Der Eingangssatz sank von 19,9 % (2001) über eine Zwischenstufe (2004) auf 15 % (2005). Der Grundfreibetrag wurde stufenweise angehoben. Der Spitzensteuersatz wurde von 51 % über Zwischenstufen von 48,5 % (2001), 47 % (2003) auf 42 % (2005) gesenkt. Der Solidaritätszuschlag bleibt weiterhin für den Aufbau Ost bestehen.

2. Der Körperschaftsteuersatz für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne wurde einheitlich auf 25 % gesenkt. Das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren wurde durch ein Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Die gesamte Ertragsteuerbelastung (KSt, GewSt, So1Z) für Kapitalgesellschaften liegt unter 40 % (Wettbewerb der Steuersysteme).


War die Erklärung zu "Einkommen- und Unternehmensteuerreform 2001-2005" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu