Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung gehören zum Teilkostenrechnungssystem, das insb. zwischen möglichst zweckneutralen Grundrechnungen der Kosten und Erlöse und Auswertungsrechnungen differenziert. In der Grundrechnung der Kosten sind sämtliche Kosten als Einzelkosten bestimmter Bezugsobjekte zu erfassen und auszuweisen. Zuordnungskriterium ist das als Präzisierung des Verursachungsprinzips verstandene Identitätsprinzip, da kausale bzw. finale Beziehungen zwischen Kosten und Leistungen verneint werden. Das Identitätsprinzip besagt, dass nur solche Größen einander gegenüberzustellen sind, die auf eine identische Entscheidung zurückgeführt werden können.
Die Grundrechnung der Kosten sollte monatlich und jährlich aufgestellt werden. Sie enthält dann alle Kosten, die sich einem solchen Zeitraum eindeutig und ohne jegliche Schlüsselung zurechnen lassen (Kosten geschlossener Perioden). Die Bindungsdauer der als Einzelkosten einer Periode erfassten Kosten kann entweder mit der Dauer der Rechnungsperiode übereinstimmen oder aber auch kürzer sein. Kosten, die sich einer Rechnungsperiode nicht eindeutig zurechnen lassen, da sie z.B. bei monatlich aufgestellten Grundrechnungen mehrere Perioden betreffen, stehen in der nicht an kalenderübliche Zeitabschnitte gebundenen Zeitablaufrechnung als überperiodisch fortlaufende Rechnung bzw. bei jährlicher Zurechenbarkeit in der Jahres-Grundrechnung.
Stehen etwa beim Kauf von Anlagen die Bindungsdauern nicht von vornherein fest, führt man diese als Kosten offener Perioden bezeichneten Kosten ebenfalls in der Zeitablaufrechnung auf (Marketing-Grundrechnung).
In der auch als kombinierte Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung bezeichneten Grundrechnung der Kosten sind die dort aufzuführenden Kosten einerseits in Kostenarten und nach weiteren Kriterien in Kostenkategorien und andererseits nach Bezugsobjekten zu gliedern. Ein wesentliches Kriterium der Gliederung der Kostenarten nach Kostenkategorien ist der in den Kostenfunktionen deutlich werdende Leistungsbezug der Kostenarten. So wird zwischen erzeugungs- und absatzabhängigen Leistungs- und Bereitschaftskosten sowie weitere als relevant erachtete Kostenkategorien differenziert.
Leistungskosten variieren kurzfristig mit dem tatsächlichen Leistungsvolumen, Bereitschaftskosten sind hingegen nur dispositiv in verschieden großen Zeitintervallen veränderbar. Charakteristisch für dieses Kostenrechnungssystem ist, dass sämtliche Kosten als (relative) Einzelkosten bestimmten Bezugsobjekten zugerechnet werden.
Bezugsobjekte können hierbei neben den Endprodukten der Unternehmung auch innerbetriebliche Leistungen, einzelne Teilbereiche des Unternehmens, z.B. Kostenstellen, Kostenstellengruppen, Abteilungen und Betriebsstätten, die Unternehmung als Ganzes sowie prinzipiell auch jeder in dem Unternehmen interessierende Vorgang (z.B. die Anlaufphase eines Investitionsobjektes oder bestimmte Kundenaufträge) sein. Sämtliche Kosten sollten grundsätzlich an der untersten Stelle der Bezugsobjekthierarchie ausgewiesen werden, an der sie noch als Einzelkosten erfassbar sind. In diesem Fall sind für untergeordnete Stellen der Hierarchie die an irgendeiner Stelle ausgewiesenen Einzelkosten Gemeinkosten.
In der Grundrechnung der Erlöse sind die nach Erlöskategorien zu gliedernden Erlöse den interessierenden Bezugsobjekten (z.B. Produktarten, Produktgruppen, Absatzwege und Absatzmärkte) zuzuordnen. Ausgewiesen werden die Erlöse i.d.R. zum Realisationszeitpunkt. Bei Verträgen mit fester Bindungsdauer sind die Erlöse dieser Bindungsdauer zuzurechnen. Erlöse einzelner Aufträge sind ggf. in einer Zeitablaufrechnung auf den Zeitraum zwischen Auftragsabschluss und endgültiger Erlösrealisation zu beziehen.
Die in den Grundrechnungen der Kosten und Erlöse aufgeführten Daten sollen unverfälschte Ausgangsbasis für unterschiedliche Auswertungsrechnungen, so insb. auch von Deckungsbeitragsrechnungen, sein. Für die gesamte Unternehmung sowie für einzelne Profit-Center wird sodann die Aufstellung von Deckungsbudgets empfohlen, um insb. in der Praxis die Erwirtschaftung ausreichender Deckungsbeiträge sicherzustellen.
Theoretisch weist die Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung gegenüber anderen Kostenrechnungssystemen insb. bei der verursachungsgerechten Kostenzurechnung Vorteile auf. Im Hinblick auf die Anwendung als Controllinginstrument kann jedoch die Operationalisierung Probleme hervorrufen, so etwa Mehrfachzuordnungen der Kosten und Erlöse (entscheidungsorientierte Kostenrechnung).