Entscheidungsorientierte Kostenrechnung ist Bestandteil eines Management-Informationssystems, dem die Aufgabe zukommt, Informationen für Entscheidungen bereitzustellen. Aufgrund der Tatsache, dass die Kosten- und Erlöspläne als verdichtete Teilpläne im System der betrieblichen Planung verankert sind, ergeben sich insb. für die Planung der Kosten aufgrund deren Abhängigkeit von den Ausgestaltungsformen der übrigen betrieblichen Detailpläne besondere Schwierigkeiten, die daraus resultieren, dass in den betrieblichen Detailplänen über die Höhe der einzelnen Kostenbestimmungsfaktoren entschieden wird.
Die Kostenplanung stellt dabei die wesentliche Informationsbasis dar. Um der ihr von zahlreichen Autoren zugesprochenen Lenkungsfunktion zielorientiert entsprechen zu können, muss sie einerseits in der betrieblichen Gesamtplanung den Aufbau eines integrierten Kostenplans gewährleisten und andererseits so flexibel gestaltet sein, dass die vielfältigen Entscheidungsprobleme informatorisch fundiert werden können. Damit setzt die Kostenplanung ein entsprechend handhabbares, entscheidungsorientiertes Kostenrechnungssystem voraus.
Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die wichtigsten Systeme der Kostenrechnung (Kosten- und Leistungsrechnung) insb. unter dem Blickwinkel des controllingadäquaten Einsatzes in ihren relevanten Teilen zu betrachten (Controllinginstrumente). Zur Festlegung geeigneter Maßstäbe für die Systembeurteilung, insb. im Hinblick auf den Einsatz der Kostenrechnungssysteme innerhalb eines entscheidungsorientierten Controllingsystems, empfiehlt sich eine Orientierung an den Phasen des Entscheidungsprozesses, aus dem sich phasenbezogene Kostenrechnungsaufgaben ableiten lassen.
Zerlegt man den Entscheidungsprozess in die Anregungsphase, die Suchphase, die Auswahlphase sowie die Kontrollphase, lassen sich die Aufgabenbereiche der Kostenrechnung wie folgt differenzieren:
In Bezug auf die Anregung von Entscheidungen kommt der Kostenrechnung die Aufgabe zu, durch differenzierte Erfassung des betrieblichen Werteverzehrs den jeweiligen Entscheidungsträgern Anregungsinformationen zu liefern (Darstellungs- oder Ermittlungsfunktion).
Im Hinblick auf die Suche nach Handlungsalternativen hat die Kostenrechnung die Aufgabe, über die kostenmäßigen Auswirkungen der verschiedenen Handlungsalternativen zu informieren (Prognosefunktion) durch Angabe nomologischer Hypothesen über die Abhängigkeit der Kostenhöhe von den Kosteneinflussgrößen (Kostenfunktion).
Ist eine bestimmte Auswahl getroffen worden, hat die Kostenrechnung die prognostizierten Kostenkonsequenzen, z.B. durch Budget- und Zielvorhaben, in entscheidungsträgerrelevante Vorgabefunktionen umzusetzen. Die Erfüllung dieser Vorgabefunktion ermöglicht erst ein ökonomisches Verhalten der Entscheidungsträger sowie eine nachträgliche Entscheidungskontrolle.
Um der Kontrollphase gerecht zu werden, muss die Kostenrechnung Abweichungsanalysen zwischen Ist- und Sollwerten ermöglichen (Kontrollfunktion).
Auf der Grundlage dieser von einer entscheidungsorientierten Kostenrechnung zu erfüllenden Aufgaben können die einzelnen Kostenrechnungssysteme im Hinblick auf ihre Eignung zur Kostenplanung in einem entscheidungsorientierten Controllingsystem beurteilt werden. Differenziert man dabei danach, in welchem Umfang die anfallenden Kosten der Periode auf die einzelnen Kostenträger weiterverrechnet werden sollen, kann man die Planung der Kosten auf Vollkosten- oder Teilkostenbasis durchführen (Vollkostenrechnung, Direct Costing, Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, Plankostenrechnung).