Entsendung von Führungskräften

Die Bedeutung von Expatriates (in das Ausland entsandte Führungskräfte) wächst weltweit. Dabei existieren grundsätzlich unterschiedliche arbeits- und steuerrechtliche Formen sowie praktische Einschränkungen des Personenkreises. Wesentliche Kriterien sind die Dauer, der Grund und die Art der Entsendung.

Grundsätzlich kommen alle Personen als Adressaten der Entsendung in Betracht, unabhängig von ihrer Qualifikation, Funktion oder ihres betrieblichen Ranges. Der Einsatz von Führungskräften steht allerdings deutlich im Vordergrund. Dem Personaleinsatz von Stammhausmitarbeitern in ausländische Niederlassungen oder Tochterkapitalgesellschaften kommt eine Priorität zu. Die internationale Entsendung von Personal betrifft heute auch Mittelbetriebe.

Die Auswirkungen der Gehaltsvereinbarungen bei Verrechnungspreisen sind noch nicht hinreichend geklärt. Die Kompensationen bei unbeschränkter, beschränkter und erweitert beschränkter Steuerpflicht sind uneinheitlich. Es bestehen auch umsatzsteuerliche Entsendungsrisiken. Zu den steuerlichen treten auch umfangreiche nichtsteuerliche Probleme und Risiken hinzu. Im Abkommensrecht werden die Entsendungsfragen im Rahmen der speziellen abkommensrechtlichen Einkunftsarten angesprochen.


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