Was ist die Equity-Methode?
Die Equity-Methode ist eine Form der Konsolidierung im Rahmen der Rechnungslegung im Konzern. Sie wurde als economic basis methods entwickelt und ist in der 7. EG-Richtlinie vorgeschrieben.
In Deutschland ist die Equity-Methode für den Konzernabschluss obligatorisch, für Einzelabschlüsse von Unternehmen nach § 253 HGB aber nicht zulässig.
Bei der Equity-Methode handelt es sich nach § 312 HGB also um eine vereinfachte Konsolidierungs-methode für assoziierte Unternehmen (§ 311 Abs. 1 HGB). Voraussetzung ist eine Beteiligung an einem Unternehmen (§ 271 Abs. 1 HGB), auf das ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird. Die Regelungen nach IFRS sind weitgehend deckungsgleich. Je nach Anwendung sind zu unterscheiden:
erstmaligen Anwendung
Bei der erstmaligen Anwendung werden weder das Vermögen und die Schulden noch die Aufwendungen und Erträge des assoziierten Unternehmens in den Konzernabschluss übernommen, sondern es wird entsprechend der Vollkonsolidierung nach § 301 HGB der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem anteiligen Eigenkapitalposten des assoziierten Unternehmens errechnet.
Dieser positive oder negative Unterschiedsbetrag muss — wie bei der Vollkonsolidierung — den stillen Reserven, den zu hohen Buchwerten der einzelnen Bilanzpositionen oder dem Geschäftsoder Firmenwert des assoziierten Unternehmens zugeordnet werden.
Beteiligungswert
In den Folgejahren wird der Beteiligungswert entsprechend der Entwicklung des anteiligen bilanziellen Eigenkapitals des assoziierten Unternehmens fortgeschrieben. Der anteilige Jahresüberschuss wird jährlich erfolgswirksam dem Beteiligungswert hinzugeschrieben. Die Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen ist entweder mit dem Buchwert oder mit dem Betrag anzusetzen, der dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens entspricht.