Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer


Die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer behandelt die Besteuerung des Vermögens, das der Erbe bzw. der Beschenkte erhält. Es existieren drei verschiedene Steuerklassen, die sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser bzw. Schenker und Erben bzw. Beschenkten ergeben.

Auch die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. So können der Ehepartner und die Kinder eines Verstorbenen ein Haus oder eine Wohnung unabhängig vom Wert steuerfrei übernehmen, wenn der Erbe für mindestens 10 Jahre dort wohnen bleibt. Für Kinder gilt das allerdings nur, wenn die Immobilie nicht größer als 200 Quadratmeter ist.

Nicht direkt verwandte haben allerdings nur einen Freibetrag von 20.000€. Ein Firmenerbe muss dagegen nur noch 15% des Betriebsvermögens versteuern, wenn er das Unternehmen 7 Jahre lang weiterführt und die Zahl der Arbeitsplätze am Ende noch ungefähr so hoch ist wie zu Beginn. Führt er den Betrieb 10 Jahre lang fort, entfällt die Steuer sogar komplett.


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