Erbvertrag ist eine Art der Verfügung eines Erblassers. Der Erbvertrag schränkt den Erblasser in seiner Freiheit ein, sein Testament nach eigenem Willen aufzusetzen oder zu ändern. Die Verfügungen im Erbvertrag, die Erbeinsetzung, Vermächtnisse und Auflagen beinhalten, können nicht einseitig vom Erblasser geändert werden. Werden nach Abschluß eines Es noch letztwillige Verfügungen errichtet, sind sie unwirksam, soweit sie die Rechte des im Erbvertrag Bedachten verringern würden. Vor dem E errichtete letztwillige Verfügungen werden durch den Erbvertrag aufgehoben. Soll ein E abgeschlossen werden, müssen beide Vertragsparteien anwesend sein.
Erbvertrag
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