Eröffnungsbilanz

Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz ist eine bei der Gründung oder zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres aufzustellende Bilanz. In § 242 Abs. 1 HGB ist vorgeschrieben, dass jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen hat. Ihre Erstellung bildet den ersten Schritt des Buchungsablaufes im Unternehmen.

Erstellung der Eröffnungsbilanz

Nach Erstellung der Eröffnungsbilanz werden einzelne Bilanzposten ihrer Aktiv- bzw. Passivseite als Anfangsbestände auf das einzurichtende Eröffnungsbilanzkonto übernommen.

Das geschieht, um die Bilanzposten als Anfangsbestände auf die Konten des Hauptbuches buchen zu können.

Eröffnungsbilanzkonto

Im Eröffnungsbilanzkonto stehen die Aktivposten der Eröffnungsbilanz im Haben und die Passivposten im Soll. Aus den Abbildungen ist ersichtlich, dass das Eröffnungsbilanzkonto die Bestände spiegelbildlich abbildet. Dadurch ist der Grundsatz der doppelten Buchführung ge-wahrt, d. h. die Aktivposten der Eröffnungs-bilanz erscheinen im Haben des Eröffnungs-bilanzkontos.

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