Der Ertragswert ist der Zukunftserfolgswert eines Unternehmens, mit dem sich die Unternehmensbewertung befasst. Unter dem Zukunftserfolg ist der nachhaltig erzielbare zukünftige Reingewinn des Unternehmens zu verstehen. Seine Ermittlung bereitet Probleme, da die Zukunft nur auf dem Wege der Schätzung berücksichtigt werden kann.
Ermittlung des Ertragswertes
Für die Ermittlung des Ertragswertes gilt:
Die Durchführung der Diskontierung zukünftiger Reinerträge erfordert das Vorhandensein eines Zinsfußes, der als KapitalisierungszinsfuB bezeichnet wird. Er stellt den Zinssatz derjenigen Effektivverzinsung dar, die unter den augenblicklichen Umständen von gleichartigen Kapitalanlagen erwartet werden kann.
Der Kapitalisierungszinsfuß ist in seiner Höhe im Wesentlichen von den gegenwärtigen Kapitalmarktverhältnissen abhängig, die ihren Ausdruck im landesüblichen Zinsfuß finden, der den durchschnittlich in dem betreffenden Zeitraum zu erwartenden Reinertrag einer risikofreien Kapitalanlage bezeichnet, z. B. einer Staatsanleihe.
Risikoprämie
Unter Einbezug des Risikos kann der Zuschlag einer Risikoprämie auf zwei Wegen erfolgen:
- Es ist der Zuschlag einer Risikoprämie möglich. Hier wird neben dem landesüblichen Zins eine Risikoprämie angesetzt, in der z. B. Form, Größe und Branche des Unternehmens berücksichtigt werden.
- Der Branchenzins kann verwendet werden. Dabei wird als Grundlage das arithmetische Mittel aus landesüblichem Zins und Branchenzins festgestellt.
Im Rahmen des Steuerrechtes wird der Ertragswert bei der Ermittlung des Einheitswertes von Grundstücken ermittelt.
Originärer Bewertungsmaßstab
(1) Originärer Bewertungsmaßstab des Bewertungsgesetzes neben dem Teilwert und dem Gemeinen Wert. Maßstab zur Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Rahmen der Einheitsbewertung. Ausgehend von der Ertragsfähigkeit ist der Ertragswert in § 36 II BewG als das Mehrfache eines durchschnittlich nachhaltig erzielbaren Reinertrages kodifiziert.
Dieser stellt den Rohertrag abzüglich gewöhnlicher objektivierter Bewirtschaftungskosten bei Selbstbewirtschaftung dar. Dabei wird von einem Kapitalisierungsfaktor von 18 ausgegangen, der einem Zinssatz von 5,5 % entspricht. Der Reinertrag soll gemeinhin erzielbar sein und zukünftige Entwicklungen berücksichtigen. Zu unterstellen ist eine schuldenfreie Bewirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeitskräften. Der Ertragswert wird gem. §§ 38-41 BewG durch ein vergleichendes Verfahren oder ein Einzelertragswertverfahren ermittelt.
Zukunftserfolgswert im Rahmen der Unternehmensbewertung
(2) Betriebswirtschaftlich stellt der Ertragswert den Zukunftserfolgswert im Rahmen der Unternehmensbewertung dar. Strittig ist, ob der Ertragswert als Barwert kapitalisierter Erträge oder als Oberbegriff zu verstehen ist, der auch die Diskontierung künftiger Einnahmeüberschüsse (Discounted Cash Flow) berücksichtigt.