Bei einer ewigen Rente handelt es sich um einen gleichbleibenden und zeitlich unbegrenzten Zahlungsstrom. Ein Beispiel für eine solche ewige Rente ist ein Renten aus Stiftungsfond.
Definition / Erklärung
Wird das ursprünglich vorhandene Kapital bei einer Zahlung nicht verbraucht und ist keine zeitliche Begrenzung für die Zahlung vorhanden, spricht man von einer ewigen Rente.
Die ewige Rente berechnet sich aus der Multiplikation des Anfangskapitals und des Kalkulationszinssatzes:
r = K x p
r = der wiederholt (nachschüssig) zu zahlende Rentenbetrag
K = Anfangskapital
p = Kalkulationszinssatz
Anwendungsgebiete der ewigen Rente
Ein Anwendungsgebiet der ewigen Rente ist die Unternehmensbewertung. Unternehmen haben in der Regel keine Laufzeit, sondern werden als ewig vorhanden angesehen.
Ein weiteres Anwendungsgebiet ist die Entscheidungsfindung ob eine Immobilie vermietet oder Verkauft werden sollte. Hierbei muss zuerst berechnet werden, wie hoch der Verkaufswert K inklusive der anfallenden Nebenkosten ist. Im zweiten Schritt wird der Quotient aus der jährlichen Nettokaltmiete und dem Kalkulationszinssatz gebildet. Ist der Verkaufspreis geringer als der jährlichen Nettomietertrag, ist es für den Eigentümer sinnvoller die Immobilie zu vermieten.
Ewige steigende und fallende Renten
Die Methode der ewigen Rente kann ebenfalls auf sich leicht verändernde Werte angesetzt werden.
Beispiel: Radioaktiver Müll muss auf lange Sicht ewig gelagert und damit auch bezahlt werden. Um diese jährlichen Kosten begleichen zu können und das notwendige Kapital planbar zu machen, muss die Inflationrate in die Höhe der Zahlungen mit einkalkuliert werden. Die Formel hierfür lautet:
r = K x (p – g)
r = der wiederholt (nachschüssig) zu zahlende Rentenbetrag
K = Anfangskapital
p = Kalkulationszinssatz
g = periodische Wachstumsrate
Zusammenfassung
- ewige Renten sind gleich bleibende Zahlungen ohne das vorher vorhandene Kapital zu vermindert wird
- ewige Rente berechnet sich aus der Multiplikation des Anfangskapitals und des Kalkulationszinssatzes
- Nutzungsgebiete sind die Unternehmensbewertung und die Verkaufs- oder Vermietungsfrage in der Immobilienbranche
- Berechnung ebenfalls für steigende und fallende ewige Renten möglich