Abschreibungen dienen grundsätzlich der Reinvestition, also der Ersatzbeschaffung des betreffenden Abschreibungsgegenstandes.
Werden die in den Verkaufspreis einkalkulierten Abschreibungen vom Markt vergütet, sind sie also „verdient“, so kann aus diesen Beträgen nach dem Verbrauch einer Anlage der notwendige Ersatz beschafft werden. Wird beispielsweise eine Maschine mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren angeschafft, so werden die im Preis kalkulierten Kostenteile zur Wiederanlage angesammelt, aber erst zum Wiederbeschaffungszeitpunkt benötigt.
Das Unternehmen verfügt also in der Zwischenzeit über wachsende flüssige Mittel, ohne dass zusätzliches Kapital beschafft wurde. Werden diese freien Abschreibungserlöse verwendet, um weitere Anlagen zu beschaffen, so liegt eine Finanzierung aus Abschreibungen vor.
Dieser sogenannte „Kapazitätserweiterungseffekt” (Ruchti-Effekt) lässt sich an einem vereinfachten Zahlenbeispiel aufzeigen
Beispiel: Ein Betrieb beschafft in fünf aufeinander folgenden Jahren je eine Maschine im Wert von 1.000,00 Euro deren Nutzungsdauer fünf Jahre beträgt. Die lineare Abschreibung beträgt jährlich 200,00 Euro.
Im 6. Jahr muss die erste Maschine ersetzt werden, im 7. Jahr die zweite usw. Vom Ende des 5. Jahres an entspricht die Abschreibungsquote jedes Jahres genau dem Reinvestitionsbetrag von 1.000,00 Euro. Die Abschreibungsbeträge des 1. bis 4. Jahres sind zur Reinvestition nicht erforderlich, sie stehen für Neuanschaffungen zur Verfügung; es könnten damit zwei weitere Maschinen gekauft werden, ohne dass eine Kapitalbeschaffung von außen erforderlich wäre.