Finanzierungshilfen werden von Banken und Ländern gewährt, um kleinen und mittleren Unternehmen die rechtzeitige Anpassung an die sich ändernden Marktverhältnisse zu erleichtern. Die Finanzierungshilfen dienen einer besseren Kapitalversorgung der Unternehmen und sollen die Durchführung von Investitionsmaßnahmen erleichtern. Die unterschiedliche Ausgetaltung der einzelnen Förderungsprogramme resultiert aus den unterschiedlichsten strukturpolitischen Zielsetzungen, die mit den Finanzierungshilfen verfolgt werden.
Zum anderen resultieren sie aus der Tatsache, daß die Mittel von mehreren öffentlichen Instanzen gewährt werden. Finanzierungshilfen werden grundsätzlich als zinsverbilligte Darlehen gewährt. Die Bundesrepublik Deutschland vergibt über die Deutsche Ausgleichsbank, früher Lastenausgleichsbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau Kredite zur Existenzgründung, zur Erweiterung des Ausbildungsplatzangebots sowie Investitionskredite.
Daneben gewähren auch die Länder zahlreiche Finanzierungshilfen Die Kredite der öffentlichen Hand müssen banküblich abgesichert werden. Die Prüfung der Bonität übernimmt die Hausbank des Antragstellers. Ist sie ungenügend, springt eventuell die Kreditgarantiegemeinschaft des Handels mit einer Bürgschaft ein.