Finanzierungsleasing

Was ist Finanzierungsleasing?
Beim Finanzierungsleasing handelt es sich um einen Leasingvertrag, bei dem der Leasinggeber nach Ablauf der Leasingdauer die Eigentumsrechte an den Leasingnehmer überträgt. Kapital- oder Finanzierungsleasingverträge sind langfristig und nicht kündbar.

Bei einem Finanzierungsleasing überträgt der Leasinggeber das Eigentumsrecht des Vermögenswertes am Ende der Laufzeit auf den Leasingnehmer. Der Leasingvertrag gibt dem Leasingnehmer eine Kaufoption, durch die der Leasingnehmer den Vermögenswert zu einem Abschlag erwerben kann, der unter dem Marktwert am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses liegt.

Bei einem Finanzierungsleasing entspricht der Barwert der Mindestleasingzahlungen in etwa dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes. Darüber hinaus sollte die Vertragslaufzeit dem Großteil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswerts entsprechen.

Wenn der Mietvertrag aus irgendeinem Grund annulliert wird, muss der Verlust, der von demselben verursacht wird, vom Leasingnehmer getragen werden. Am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses gilt der Leasingnehmer als Eigentümer des Vermögenswerts und hat das Recht, Abschreibungen und Finanzierungskosten zu verlangen.


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