Föderalismus ist ein Ordnungsprinzip welches darauf beruht, dass einzelne Teile ihre Eigenständigkeit behalten, obwohl sie zusammen ein Ganzes bilden. Unter politischen Gesichtspunkten meint Föderalismus, dass staatliche Aufgabenfelder auf die Gebietskörperschaften und den Gesamtstaat verteilt werden. In Deutschland teilen sich diese Aufgaben Bund, Länder und Gemeinden.
Das gegenteilige Ordnungsprinzip zum Föderalismus ist der Zentralismus, bei dem die Entscheidungsbefugnis ausschließlich beim Gesamtstaat liegt.