Definition Formelle Bilanzanalyse
Die formelle Bilanzanalyse dient dazu, die Übereinstimmung der Bilanzen einschließlich GuV-Rechnungen, Anhang und ggf. Lageberichte mit den gesetzlichen Vorschriften festzustellen.
Grundsätze Formelle Bilanzanalyse:
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§§ 238 und 239 HGB)
- Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur (§§ 240 und 241 HGB)
- Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung und Bewertung (§§ 242 bis 256 HGB), deren wichtigste die Klarheit,Wahrheit, Kontinuität und Identität der Bilanz sind.
ergänzenden Vorschriften
Dazu kommen die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 bis 289 HGB zum Jahresabschluss und Lagebericht der Kapitalgesellschaften:
- Generalnorm in § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB
- Allgemeine Grundsätze der Gliederung (§ 265 HGB)
- Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und GuV-Rechnung (§ 275 HGB)
- Vorschriften zu den Posten der Bilanz (§§ 268 bis 274 HGB) und GuV-Rechung (§ 277 HGB)
- Vorschriften zu Abschreibungen und Wertaufholung (§§ 279 bis 282 HGB)
- Vorschriften zu den Angaben im Anhang (§§ 284 bis 288 HGB)
- Vorschriften zum Inhalt des Lageberichts (§ 289 HGB).
Die formelle Richtigkeit des Jahresabschlusses nach allen Gesichtspunkten und umfassend prüfen zu können, ist für einen externen Bilanzanalytiker schwer, sofern es sich nicht um einen nach HGB und PublG veröffentlichten Jahresabschluss handelt, der bei mittleren und großen Kapitalgesellschaften zusammen mit dem Lagebericht gemäß § 315 HGB von einem Wirtschaftsprüfer auf seine Ordnungsmäßigkeit hin zu untersuchen ist (§ 316 HGB).