Frachtbrief

Definition Frachtbrief

Der Frachtbrief ist ein Versandpapier, das als Beweisurkunde vom Absender ausgestellt wird. Er ist als Beurkundung des Frachtvertrages anzusehen und wird im Eisenbahngüterverkehr, Straßengüterverkehr und Luftfrachtverkehr benötigt. Wesentlicher Inhalt des Frachtbriefes ist (§ 426 HGB, § 56 EVO, § 11 KVO):

Inhalt Frachtbrief

  • Ort und Tag der Ausstellung, Adresse des Empfängers
  • Versand- und Bestimmungsort (evtl. Abladeplatz, Bahnhof)
  • Warenbezeichnung und ggf. Wertdeklaration, Gewicht, Maß, Zahl usw.
  • Aufführung der Begleitpapiere, Frachtzahlungsvermerk
  • Adresse und Unterschrift des Absenders, Adresse des Frachtführers.

Frachtbrief erfolgt als detaillierte Auftrag!

Mit dem Frachtbrief erfolgt der detaillierte Auftrag des Absenders an den Frachtführer, eine Ware an den im Frachtbrief genannten Empfänger auszuliefern (§ 426 HGB). Er begleitet die Ware, deren Empfang zu bestätigen ist (§ 55 Eisenbahnverkehrsordnung). Ùber den nationalen Verkehr hinaus sind zu unterscheiden:

  • Internationaler Eisenbahnfrachtbrief
  • Internationaler Frachtbrief im Straßengüterverkehr
  • Internationaler Luftfrachtbrief.

Frachtbrief Dispositionsrecht

Der Frachtbrief enthält i.d.R. ein Dispositionsrecht über die Ware, solange sie dem Empfänger noch nicht zugestellt ist. Der Absender kann im Rahmen dieses Rechtes z. B. die Ware anhalten oder die Ware an einen anderen Empfänger liefern. Weil es an die Vorlage des beim Absender verbliebenen Frachtbriefdoppels gebunden ist, kann der Frachtbrief bei Hinterlegung des Duplikats finanzierungsfähig sein. Das Dispositionsrecht erlischt mit der Ablieferung der Ware an den Empfänger.

War die Erklärung zu "Frachtbrief" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu