Freistellungstag bedeutet, daß ein Arbeitnehmer einen zusätzlichen freien Tag erhält. In den Tarifverträgen für den Einzelhandel ist ausdrücklich festgelegt, aus welchen besonderen Anlässen ein Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt werden muß, ohne daß dies seinen Urlaubsanspruch oder seine Bezüge einschränkt. Solche Anlässe können eigene Heirat, Tod des Ehegatten, Kindern oder Eltern, Großeltern, Geschwistern oder Schwiegereltern sein. Auch bei Umzug oder bei Entbindung der Ehefrau sehen dieTarifverträge im Normalfall einen Freistellungstag vor. Auf Verlangen des Arbeitgebers muß der Grund für den Freistellungsantrag nachgewiesen werden.
Freistellungstag
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