Funktionsrabatt

Der Funktionsrabatt ist ein Preisnachlass, der dem Großhandel und / oder Einzelhandel im Rahmen der Rabattpolitik gewährt wird. Er ist ein Mittel der preispolitischen Feinsteuerung und wird auch als Stufenrabatt bezeichnet.

pauschalierter Leistungsrabatt für sämtliche Funktionen

Der Funktionsrabatt gilt als pauschalierter Leistungsrabatt für sämtliche Funktionen, die bei der Distribution von Waren von einer Handelsstufe wahrgenommen werden. Dazu zählen:

  • Abholung der Produkte
  • Übernahme der Lagerhaltung
  • Durchführung des Kundendienstes
  • Übernahme von Finanzierungsfunktionen.

übernommenen Funktionen

Der Handel erhält vom Hersteller damit eine angemessene Vergütung für die Ausübung der von ihm übernommenen Funktionen. Zudem stellt der Hersteller die Existenz eines leistungsfähigen Handels sicher. Über die Höhe dieser Vergütung kann es Unstimmigkeiten geben, wenn sich die übernommenen Funktionen nicht quantitativ messen lassen und eine beiderseitig einvernehmliche Auswertung schwierig ist. Arten des Funktionsrabattes sind:

  • Der Rabatt für gewerbliche Unternehmen, z. B. Handwerkerrabatt, Großhandelsrabatt, Autohandelsrabatt. Diese Rabatte sind in ihrer Höhe nicht begrenzt.
  • Der Barzahlungsrabatt, der z. B. dann gewährt wird, wenn ein Kunde eine Rechnung bar bezahlt. Das Rabattgesetz ist ab Ende Juli 2001 entfallen.
  • Der Skonto, unter dem ein prozentualer Preisnachlass verstanden wird, der Kunden zur vorzeitigen Zahlung veranlassen soll, z. B. indem die Ware Zahlbar binnen 10 Tagen mit 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug ist.
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