Als Gemeindesteuern (Realsteuern) werden diejenigen Steuern bezeichnet, bei denen die Gemeinden die vorrangige Ertragshoheit besitzen. Steuern, deren Erträge dem Bund zustehen, sind Bundessteuern. Auch den Ländern werden eigene Steuerquellen zugestanden (Ländersteuern). Wird das Aufkommen zwischen mehreren staatlichen Ebenen aufgeteilt, handelt es sich um Gemeinschaftssteuern (siehe auch Finanzausgleich).
Gemeindesteuer
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