Gemeinsamer-Markt-Prinzip

Das Gemeinsamer-Markt-Prinzip ist ein Grundsatz der Um-satzbesteuerung (USt) bei grenzüberschreitenden Leistungen. Solche Leistungen sollen wie inländische Lieferungen und Dienstleistungen behandelt werden. Entsprechend soll die gezahlte USt auf der nächst höheren Stufe als Vorsteuer abziehbar sein.

Problematisch ist der Ausgleich zwischen den Ländern, da die Staaten zum einen unterschiedlich hohe Umsatzsteuersätze haben, und zum anderen Exportstaaten begünstigt werden, da sie die höheren Umsatzsteuereinnahmen haben. Ein Clearing-System soll den Finanzausgleich der Exportstaaten an die Importstaaten sicherstellen.

Die ursprünglichen Vorschläge der EG-Kommission gingen dahin grenzüberschreitende Leistungen nach dem Gemeinsamen-Markt-Prinzip zu besteuern. Dies scheiterte jedoch an der Durchführung des Clearing-Systems, da sich die Mitgliedstaaten weigerten, ihre Steuersouveränität aufzugeben. Für die Übergangszeit gilt ein Mischsystem von Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip.


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