Gemeinwirtschaftliche Betriebe – Ziele und Unterteilung

Gemeinwirtschaftliche Betriebe orientieren sich an den Bedürfnissen der Gemeinschaft. Sie müssen zu angemessenen Preisen einen Bedarf an Gütern oder Dienstleistungen decken, die entweder nur zu hohen Preisen produzierbar sind und an deren Produktion deshalb ein Privatinteresse nicht besteht, oder deren Produktion man nicht dem Privatinteresse überlassen will.

Dementsprechend lassen sich drei mögliche Zielsetzungen von gemeinwirtschaftlichen Betrieben unterscheiden:

  • Bedarfsdeckung als Zielsetzung beinhaltet die Bereitstellung von Leistungen, unabhängig davon, ob deren Kosten nicht oder nur zu einem Teil von den Abnehmern bezahlt werden können (soziale Einrichtungen, Museen, Theater, Schwimmbäder). Diese Betriebe werden zu ihrer Finanzierung öffentlich bezuschusst.
  • Kostendeckung streben gemeinwirtschaftliche Betriebe an, denen vom Gesetzgeber aufgrund des öffentlichen Interesses die Bildung von Gewinnen steuerlich erschwert wird. Es handelt sich dabei oft um Betriebe, die als gemeinnützig anerkannt sind.
  • Kosten- bzw. Verlustminimierung streben Betriebe an, deren Leistungen ebenfalls in öffentlichem Interesse sind, die aber zu kostendeckenden Preisen nicht anbieten können (Verkehrsbetriebe).


Gemeinwirtschaftliche Betriebe werden überwiegend von öffentlichen Gemeinwesen (Bund, Länder oder Gemeinden) betrieben.

Nach der Betriebsgröße lässt sich ebenfalls eine Einteilung vornehmen. Kriterien für die Einteilung sind sowohl der Umsatz als auch die Anzahl der Beschäftigten. Die Bandbreite geht von Ein-Personen-Betrieben bis zu Einheiten mit Tausenden von Beschäftigten. Grob vereinfacht lassen sich folgende Größenklassen unterscheiden:

  • Kleinbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten
  • Mittelbetriebe mit mehr als 50 und bis zu 250 Beschäftigten
  • Großbetriebe mit mehr als 250 Beschäftigten


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