Das gemeinwirtschaftliche Prinzip besagt, dass das Unternehmen Kostendeckung erstrebt. Dieses Prinzip wird normalerweise bei öffentlichen oder öffentlich kontrollierten Betrieben dann zum Tragen kommen, wenn beispielsweise der Verbraucher wegen mangelnder Konkurrenz vor Übervorteilung geschützt werden soll.
Öffentliche Versorgungsunternehmen (Kostendeckungsbetriebe) können z. B. nach dem gemeinwirtschaftlichen Prinzip (Kostendeckungsprinzip) arbeiten (Wasserwerke, Verkehrsbetriebe u.a.). Kostendeckung erstreben bedeutet allerdings nicht, dass dieses Ziel immer erreicht wird. Häufig werden Zuschüsse der öffentlichen Hand nötig, um Kostendeckung zu erreichen.