Definition Gemischte Rechtsformen
Eine gemischte Rechtsform dient dazu, die unternehmerischen Aktivitäten durch mehrere Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsform abzuwickeln. Sie entsteht durch die Zusammenfassung einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft zu einem einheitlichen Unternehmen. Zu den gemischten Rechtsformen zählen:
GmbH & Co KG
Die GmbH & Co KG, die in ihrer typischen Form als KG gilt, bei der eine GmbH der Komplementär (Vollhafter) ist. Die GmbH-Gesellschafter sind zugleich die Kommanditisten (Teilhafter) der KG. Die Firma der GmbH & Co KG enthält den Namen des Komplementärs und den Zusatz Co. Damit wird die Haftungsbeschränkung gekennzeichnet. Mit dieser Rechtsform werden die Vorteile der KG als einer Personengesellschaft erhalten, aber die volle Haftung einer natürlichen Person als Komplementär umgangene. Steuerliche Vorteile können genutzt werden.
AG & Co KG
Die AG & Co KG, die eine Rechtsform ist, bei der eine AG die Funktion des (alleinigen) persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementärs) wahrnimmt. Die Aktionäre sind zugleich die Kommanditisten. Die Geschäfte der KG werden durch den Vorstand der AG geführt. Die AG & Co KG kommt in der Praxis relativ selten vor, vor allem auch deshalb, weil die Gründung einer AG aufwändig ist.
Doppelgesellschaft
Die Doppelgesellschaft als ein Unternehmen, das seine wirtschaftlichen Zielsetzungen durch Verwendung von zwei rechtlich selbständigen Gesellschaften realisiert, z. B. bei der Errichtung einer Besitz-Personengesellschaft und einer Betriebs-Kapitalgesellschaft bzw. einer Produktions-Personengesellschaft und einer Vertriebs-Kapitalgesellschaft.
KG-bezogenen Rechtsformen
Mit den KG-bezogenen Rechtsformen wird meistens versucht, die begrenzte Haftung der teilhaf-tenden Gesellschafter einer KG und die steuerlichen Vorteile von Personengesellschaften mit Vorteilen der Kapitalgesellschaften zu verbinden.