Der Generationenvertrag bezeichnet einen unausgesprochenen gesellschaftlichen Konsens in Bezug auf das System der umlagenfinanzierten Rente. Konkret bedeutet es, dass die abhängig beschäftigten Generationen mit einem Teil ihres zusammen mit Zuschüssen des Bundes die Rente der nicht mehr arbeitenden Generationen bezahlen.
Mit der Zahlung von Rentenbeiträgen häuft man also nicht Kapital an, von dem später die eigene Rente bezahlt wird. Vielmehr wird man zum Anwärter auf Zahlungen der folgenden Generationen, wenn man selbst im Ruhestand ist. Es besteht jedoch keine Parallelität zwischen den selbst gezahlten Beiträgen und dem späteren Rentenanspruch. Die Höhe der Beiträge hängt davon ab, wie viel Geld die Rententräger aktuell benötigen. Derzeit beträgt der Beitragssatz bei Arbeitern und Angestellten 19,9% des Bruttolohns.
Zwei Probleme beeinträchtigen die Funktionsweise des Generationenvertrags: Zum einen sinkt bei hoher Arbeitslosigkeit die Anzahl der Beitragszahler und damit auch die Menge der Beiträge. Zum anderen besteht das demografische Problem, dass immer älteren Rentenempfängern immer weniger junge Beitragszahler gegenüberstehen.