Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 € nicht übersteigt. Eine geringfügige Beschäftigung liegt auch dann vor, wenn die Tätigkeit innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist, nicht berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt 400 € im Monat nicht übersteigt. Hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht besteht die Möglichkeit der Versicherung in der Renten- und Krankenversicherung mit anteiliger Beitragszahlung durch den Beschäftigen.
Geringfügige Beschäftigung (400 € Jobs)
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