Die Gesellschaftsteuer gehört zu den abgeschafften Steuern. Sie war eine Verkehrsteuer (Verkehr- und Verbrauchsteuern) auf die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Kapitalgesellschaften. Seit 1949 war sie Ländersteuer, ab 1969 war sie Bundessteuer.
Gegenstand der Besteuerung war insbesondere der Erwerb von Gesellschaftsanteilen bei der Gründung, bei Kapitalerhöhungen sowie Einzahlungen und Forderungsverzichten.
Die Gesellschaftsteuer wurde zum 01. 01.1992 mit dem Finanzmarktförderungsgesetz zur Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen deutscher Gesellschaften im internationalen Wettbewerb aufgehoben.