Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde sowohl zum Schutz der Verbraucher als auch zum Schutz der Unternehmen geschaffen. Der Verbraucher soll durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) insofern geschützt werden, daß er nicht durch sittenwidrige oder irreführende Werbung zu einem unbedachten Kauf verleitet wird. Die Unternehmen schützt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor einem unfairen Wettbewerb untereinander.
Die wichtigsten Vorschriften betreffen die mengenmäßige Beschränkung des Angebots, die Werbung mit Preisgegenüberstellungen und die Durchführung von Sonderveranstaltungen. In einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren wurde zudem über einzelne Fälle unlauterer Werbung nach § 1 UWG entschieden. Sie beziehen sich u. a. auf die Werbung mit Lockvogelangeboten, sogenannte Kopplungsangebote, die Alleinstellungswerbung, die vergleichende Werbung sowie die Werbung mit Gewinnspielen oder Preisausschreiben.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
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