Die GewSt bestand bis zum 1.1.1998 als eine steuerliche Mischform. Mit dem Bestandteil Gewerbeertragsteuer erfolgte eine ertragsteuerliche Erfassung, mit der GewKapSt eine bestandsteuerliche Belastung des Gewerbebetriebes. Nach der Abschaffung der GewKapSt besteht die GewSt in der reinen Form als Steuer nach dem Ertrag.
Gewerbeertragsteuer
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