Definition Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV-Rechnung)
Die Gewinn- und Verlust-Rechnung bildet nach HGB zusammen mit der Bilanz und – bei Kapitalgesellschaften dem Anhang – den Jahresabschluss; nach IFRS kommen weitere Elemente hinzu. Sie wird auch GuV-Rechnung, Erfolgsrechnung, Erfolgsbilanz, Ertragsbilanz, Ergebnisrechnung, Umsatzrechnung oder Aufwands- und Ertragsrechnung genannt und ergänzt die Bilanz, indem sie nicht nur den Erfolg ausweist, sondern auch seine Zusammensetzung offenlegt.
GuV zur Darstellung der ökonomischen Vorgänge
Bei der GuV-Rechnung handelt es sich um eine Zeitraumrechnung. Sie gibt eine Zusammenfassung und übersichtliche Darstellung der ökonomischen Vorgänge, die während der Abrechnungsperiode stattgefunden haben. Der Erfolg wird als Saldo zwischen den in einer bestimmten Periode angefallenen Aufwendungen und Erträgen ermittelt. Durch die Aufgliederung der erfolgswirksamen Komponenten in der GuV-Rechnung werden die Quellen des Erfolgs sichtbar.
Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach HGB und IFRS nach zwei Verfahren durchgeführt werden, die beide zum gleichen Ergebnis führen.
Kapitalgesellschaften (nach § 275 Abs. 1 HGB)
Für beide Verfahren ist für Kapitalgesellschaften (nach § 275 Abs. 1 HGB) die Staffelform vorgeschrieben, welche eine größere Übersichtlichkeit als die Kontoform gewährleistet. Als Erfolg ist der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auszuweisen. Nach § 158 AktG sind darüber hinaus der Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr, Kapital- bzw. Gewinnrücklagen zu berücksichtigen, sodass sich der Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust ergibt.