Für die Feststellung der Höhe der Einkünfte bei den Gewinneinkunftsarten ist die Gewinnermittlung notwendig. Steuerlich sind je nach Einkunftsart unterschiedliche Gewinnermittlungsmethoden zulässig. Als Basis dienen die Buchführungspflichten und Aufzeichnungen des zu Besteuernden.
Auf handelsrechtliche Vorschriften wird dabei Bezug genommen. Steuerliche Relevanz hat die Gewinnermittlung primär für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. Im internationalen Steuerrecht ergeben sich grenzüberschreitende Abgrenzungsprobleme bei der Gewinnzurechnung.
Gewinnermittlung
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