Gewinnermittlungsmethoden

Bei den Gewinneinkunftsarten der Einkommensteuer und bei den übrigen Ertragsteuern ist als Bemessungsgrundlage der Gewinn zu ermitteln. Die dabei steuerlich zulässigen Methoden sind der Betriebsvermögensvergleich, die Einnahme-Überschussrechnung und die Ermittlung nach Durchschnittsätzen.

Für Handelsschiffe im internationalen Verkehr gelten nach § 5 a EStG Sondervorschriften (Tonnagenbesteuerung). Alle Gewinnermittlungsarten setzen ein betriebliches Rechnungswesen voraus. Die Anforderungen an die Buchführung sind beim Betriebsvermögensvergleich am höchsten. Die Pflicht zur Führung der Bücher ergibt sich aus den Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen (Buchführungspflicht).


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