Definition Gewinnvergleichsrechnung
Gewinnvergleichsrechnung ist ein statisches Verfahren der Investitionsrechnung, das in der Praxis noch dann zur Anwendung kommen kann, wenn für die zu vergleichenden Investitionsalternativen über die Kosten hinaus (Kostenvergleichsrechnung) Erlöse in unterschiedlicher Höhe erwartet werden. Dies kann etwa bedingt sein durch unterschiedliche Kapazitäten, die zu unterschiedlichen Produktions- und Absatzmengen führen können oder durch unterschiedliche Produktqualität, die sich in differenzierten Absatzpreisen niederschlägt.
Entscheidungskriterium ist entweder der erwartete (durchschnittliche) Projektgewinn oder -deckungsbeitrag pro (Vergleichs-) Periode. Mit Ausnahme der Einbeziehung der Erlöse gelten die gleichen Anwendungsbeschränkungen wie für den Kostenvergleich.
statische Investitionsrechnung
Die Gewinnvergleichsrechnung ist eine statische Investitionsrechnung, die eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung darstellt, indem sie die Erträge einbezieht. Diese können in der Praxis unterschiedlich hoch sein. Dafür gibt es sowohl qualitative als auch quantitative Gründe.
Vorteilhaftigkeit
Durch ihre Einbeziehung lässt sich die Vorteilhaftigkeit der Investitionen besser beurteilen als bei der Kostenvergleichsrechnung. Schließlich muss ein noch so kostengünstiges Investitionsobjekt nicht notwendigerweise auch einen Gewinn erwirtschaftet haben.
Als Gewinn wird bei der Gewinnvergleichsrechnung die Differenz aus Kosten und Erträgen verstanden.
Beurteilung Gewinnvergleichsrechnung
Mithilfe der Gewinnvergleichsrechnung können beurteilt werden:
- Die Vorteilhaftigkeit eines einzelnen Investitionsobjektes, die gegeben ist, wenn der Gewinn größer oder gleich Null ist.
- Die Vorteilhaftigkeit alternativer Investitionsobjekte, wobei das Investitionsobjekt das vorteilhaftere ist, das den größeren Gewinn erzielt.
- Die Vorteilhaftigkeit des Ersatzes eines alten Investitionsobjektes durch ein neues Investitionsobjekt.