Die Grundsätze zur Neuorganisation der Finanzämter und zur Neuorganisation des Besteuerungsverfahrens (GNOFÄ) legen die Organisations- und Arbeitsstruktur der Finanzämter bundeseinheitlich fest. Sie stellen eine Anweisung an die Finanzverwaltung dar. Sie wurden durch gleich lautende Ländererlasse vom 16.1.1976 (BStBI. 1976 I, S. 88) und vom 4.3.1981 (BStBI. 1981 I, S. 270) eingeführt und nach der Deutschen Einheit überarbeitet und weiterentwickelt (GNOFÄ 1997 vom 19. 11. 1996) (BStB1. 1996 I, S. 1391).
Ziel ist eine effiziente und rationelle Bearbeitung der Steuerfälle in der Finanzverwaltung. Insbesondere der Veranlagungsbereich und die Betriebsprüfung sollten verbessert werden. Die Steuerfälle und Bearbeitungsmethoden werden nach der Bedeutung der Steuerfälle in Gruppen eingeteilt, um die bundeseinheitliche Durchführung der Besteuerung zu gewährleisten. Die GNOFÄ sind seit ihrer Einführung immer wieder kritisiert worden.
Besonders die unzureichende Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung wurde bemängelt. Der Reformprozess in der Finanzverwaltung muss daher weitergeführt werden. Insbesondere neue technische Verfahren (Steuer-Informatik; ELSTER) müssen in den Finanzämtern eingeführt werden.